Rechtsprechung
   LSG Hessen, 26.10.2020 - L 9 U 141/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,35650
LSG Hessen, 26.10.2020 - L 9 U 141/19 (https://dejure.org/2020,35650)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26.10.2020 - L 9 U 141/19 (https://dejure.org/2020,35650)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26. Oktober 2020 - L 9 U 141/19 (https://dejure.org/2020,35650)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,35650) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2016 - L 6 U 34/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Erhöhung der Verletztenrente - früherer

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2020 - L 9 U 141/19
    Der die Rentengewährung regelnde Verfügungssatz erschöpft sich insoweit nicht bloß in einer deklaratorischen Wiederholung der bereits in dem gerichtlichen Vergleich getroffenen Vereinbarung, sondern hat darüber hinaus auch einen selbstständigen Regelungsgehalt im Sinne von § 31 S. 1 SGB X, da er über die vorgenannten in dem gerichtlichen Vergleich vom 14. Februar 2014 enthaltenen Elemente der Bemessungshöhe für die Rentenberechnung und die zeitliche Dauer der Leistungsgewährung noch Regelungen zum Rentenbeginn und auch zur Rentenhöhe selbst trifft (zur Verwaltungsaktsqualität von Ausführungsbescheiden siehe BSG vom 18. September 2003 - B 9 V 82/02 B und vom 6. Mai 2010 - B 13 R 16/09 R; allgemein: Engelmann in Schütze SGB X § 31 Rn. 53; für einen generellen und umfassenden Regelungsgehalt offenbar LSG Baden-Württemberg vom 26. Oktober 2016 - L 6 U 34/16).

    Die Frage, ob im Falle einer Rentengewährung auf Grundlage eines gerichtlichen Vergleichs eine nachträgliche Anpassung wegen geänderter Verhältnisse nur nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 59 SGB X oder aber nach § 48 Abs. 1 SGB X vorzunehmen ist, ist höchstrichterlich bisher nicht geklärt (ausdrücklich offengelassen BSG vom 6. Mai 2010 - B 13 R 16/9 R; dafür LSG Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2016 - L 6 U 34/16).

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2020 - L 9 U 141/19
    Sie bilden aber die Grundlage für eine gleiche und gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und sind die Basis für den Vorschlag, den der medizinische Sachverständige dem Gericht zur Höhe der MdE unterbreitet (siehe nur BSG vom 2. Mai 2001 -B 2 U 24/00 R; BSG vom 18. März 2003 -B 2 U 31/02 R; BSG vom 22. Juni 2004 -B 2 U 14/03 R).
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 V 82/02 B

    Inhalt von Ausführungsbescheiden, Zurückverweisung nach § 160a Abs. 5 SGG

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2020 - L 9 U 141/19
    Der die Rentengewährung regelnde Verfügungssatz erschöpft sich insoweit nicht bloß in einer deklaratorischen Wiederholung der bereits in dem gerichtlichen Vergleich getroffenen Vereinbarung, sondern hat darüber hinaus auch einen selbstständigen Regelungsgehalt im Sinne von § 31 S. 1 SGB X, da er über die vorgenannten in dem gerichtlichen Vergleich vom 14. Februar 2014 enthaltenen Elemente der Bemessungshöhe für die Rentenberechnung und die zeitliche Dauer der Leistungsgewährung noch Regelungen zum Rentenbeginn und auch zur Rentenhöhe selbst trifft (zur Verwaltungsaktsqualität von Ausführungsbescheiden siehe BSG vom 18. September 2003 - B 9 V 82/02 B und vom 6. Mai 2010 - B 13 R 16/09 R; allgemein: Engelmann in Schütze SGB X § 31 Rn. 53; für einen generellen und umfassenden Regelungsgehalt offenbar LSG Baden-Württemberg vom 26. Oktober 2016 - L 6 U 34/16).
  • BSG, 22.05.1975 - 10 RV 153/74

    Negativer Zugunstenbescheid - Gerichtliche Überprüfung - Vergleich

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2020 - L 9 U 141/19
    Entschieden hat das BSG demgegenüber, dass zu Gunsten des Betroffenen von rechtskräftigen Urteilen (BSG vom 29. Mai 1991 - 9a/9 RVs 11/89) und gerichtlichen Vergleichen in einem Überprüfungsverfahren nach § 44 Abs. 1 SGB X abgewichen werden kann (BSG vom 22. Mai 1975 - 10 RV 153/74).
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 16/09 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - angenommenes Anerkenntnis - Vergleich -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2020 - L 9 U 141/19
    Der die Rentengewährung regelnde Verfügungssatz erschöpft sich insoweit nicht bloß in einer deklaratorischen Wiederholung der bereits in dem gerichtlichen Vergleich getroffenen Vereinbarung, sondern hat darüber hinaus auch einen selbstständigen Regelungsgehalt im Sinne von § 31 S. 1 SGB X, da er über die vorgenannten in dem gerichtlichen Vergleich vom 14. Februar 2014 enthaltenen Elemente der Bemessungshöhe für die Rentenberechnung und die zeitliche Dauer der Leistungsgewährung noch Regelungen zum Rentenbeginn und auch zur Rentenhöhe selbst trifft (zur Verwaltungsaktsqualität von Ausführungsbescheiden siehe BSG vom 18. September 2003 - B 9 V 82/02 B und vom 6. Mai 2010 - B 13 R 16/09 R; allgemein: Engelmann in Schütze SGB X § 31 Rn. 53; für einen generellen und umfassenden Regelungsgehalt offenbar LSG Baden-Württemberg vom 26. Oktober 2016 - L 6 U 34/16).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2020 - L 9 U 141/19
    Sie bilden aber die Grundlage für eine gleiche und gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und sind die Basis für den Vorschlag, den der medizinische Sachverständige dem Gericht zur Höhe der MdE unterbreitet (siehe nur BSG vom 2. Mai 2001 -B 2 U 24/00 R; BSG vom 18. März 2003 -B 2 U 31/02 R; BSG vom 22. Juni 2004 -B 2 U 14/03 R).
  • BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RVs 11/89

    Anwendung von § 44 Abs. 1 und 4 SGB X nur bei Verwaltungsakten über die Gewährung

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2020 - L 9 U 141/19
    Entschieden hat das BSG demgegenüber, dass zu Gunsten des Betroffenen von rechtskräftigen Urteilen (BSG vom 29. Mai 1991 - 9a/9 RVs 11/89) und gerichtlichen Vergleichen in einem Überprüfungsverfahren nach § 44 Abs. 1 SGB X abgewichen werden kann (BSG vom 22. Mai 1975 - 10 RV 153/74).
  • BSG, 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - wesentliche Änderung der tatsächlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2020 - L 9 U 141/19
    Ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung liegt vor, wenn eine durch Verwaltungsakt getroffene Regelung in rechtlicher Hinsicht über den Zeitpunkt seiner Bekanntgabe hinaus Wirkung erzeugt (BSG vom 13. Februar 2013 - B 2 U 25/11 R).
  • BSG, 20.09.1988 - 5/5b RJ 32/87

    Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit - Übergehen von

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2020 - L 9 U 141/19
    Die Notwendigkeit der Beweiserhebung bezieht sich nur und ausschließlich auf diejenigen Tatsachen, die für die Entscheidung in prozessualer und materieller Hinsicht entscheidungserheblich sind (BSG vom 20. September 1988 - 5/5b RJ 32/87; vom 18. Mai 2006 - B 9a V2/05 R).
  • BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 272/05 B

    Würdigung von Sachverständigengutachten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2020 - L 9 U 141/19
    Einen allgemeinen Anspruch auf Überprüfung eines Sachverständigengutachtens durch ein "Obergutachten" sehen die Prozessordnungen - auch das SGG - zudem nicht vor (BSG vom 23. Mai 2006 - B 13 RJ 272/05 B).
  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R

    Arbeitsunfall - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Verfahrensmangel -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2011 - L 3 U 184/10
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2022 - L 9 U 1216/21
    Die Geltendmachung einer wesentlichen Änderung im Sinne einer Verschlimmerung auf der Grundlage des § 48 Abs. 1 SGB X i.V.m. § 73 Abs. 1 und 3 SGB VII ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, auch wenn dem Ausgangs- bzw. Ausführungsbescheid - wie vorliegend - ein gerichtlicher Vergleich zugrunde liegt (vgl. nur Hessisches LSG, Urteil vom 26.10.2020 - L 9 U 141/19 -, juris Rn. 31; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2016 - L 6 U 34/16 -, juris Rn. 46; zu Fragen der Abgrenzung von Anpassung nach § 59 SGB X und Abänderung nach § 48 SGB X vgl. Hissnauer, jurispK-SGb X, § 59 Rn. 37 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht